Schulordnung


Aufenthalt in unserer Schule
 

Ab 7:30 Uhr ist die Schule geöffnet. Schülerinnen und Schüler können sich im Forum oder auf dem Schulhof aufhalten.  Ab 7:40 Uhr sind auch die Klassenräume offen.

 

Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände und begeben sich auf direktem Weg nach Hause. Nur so ist ein Versicherungsschutz gewährleistet.

 

 

Regeln in unserer Schule
 

Weil wir in Ruhe und ohne Störungen leben, lernen und arbeiten wollen,

  • sind bei Konflikten alle jederzeit Ansprechpartner.

  • beginnt der Unterricht pünktlich. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein/e Lehrer/in da ist, meldet sich der Klassensprecher/ die Klassensprecherin im Jahrgangslehrerzimmer bzw. im Sekretariat.

  • sorgen Schüler, Schülerinnen, Lehrer, Lehrerinnen und Erziehungsberechtigte dafür, dass alle notwendigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung stehen.

  • gehen wir sorgfältig mit den eigenen und fremden Arbeitsmaterialien um.

  • bewahren wir Handys, MP3-Player und andere elektronische Unterhaltungsmedien während der Schulzeit nur ausgeschaltet in der Tasche auf.

 

 Weil wir uns in den Pausen entspannen wollen,

  • verhalten wir uns auf den Fluren und in den Klassen ruhig. Wer Bewegung braucht, geht nach draußen.

  • Der Aufenthalt im Treppenhaus, vor der großen Sporthalle und im Fahrradunterstand ist während der Pausen nicht erlaubt. Auch Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

  • beachten wir die Mensa- und Bibliotheksordnung.

 

 Weil wir uns in unserer Schule wohl fühlen wollen,

  • übernehmen wir alle gemeinsam Verantwortung für unser Schulgebäude.

  • sorgt jede Klasse dafür, dass ihr Raum und - in Absprache mit den anderen Klassen des Jahrgangs - die Gemeinschaftsräume (Differenzierungsräume, Gruppenräume, Flure; Toiletten) sauber und in Ordnung gehalten werden.

 

 Weil wir auf unsere Sicherheit und Gesundheit bedacht sind,

  • verlassen wir das Schulgelände während des Schultages nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft.

  • werfen wir nicht mit Gegenständen. Dies gilt auch für Schneebälle. An Wintertagen kann durch die Schulleitung eine Fläche für Schneeballschlachten freigegeben werden.

  • beachten wir in allen Fachräumen die Fachraumordnung.

  • fahren wir auf dem Schulgelände nicht mit dem Fahrrad oder anderen Fahrzeugen.

  • stellen wir Fahrräder und andere Fahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ab.

  • beachten wir den Alarmplan.

  • halten wir uns an die gesetzlichen Vorschriften zum Verbot von Tabakwaren, Alkohol, anderen Drogen und Waffen in der Schule.

  • melden wir Unfälle sofort einer Lehrkraft, dem Sekretariat oder dem Hausmeister.

 

 Wer gegen diese Regeln verstößt, muss damit rechnen,   

  • Schadenersatz zu leisten, z. B. durch nachmittägliche Hilfe beim Reinigen, Reparieren oder Aufräumen.

  • dass die Eltern zu einem Gespräch mit den Klassenlehrern eingeladen werden.

  • dass in schwerwiegenden Fällen die Klassenkonferenz über die Konsequenzen entscheidet. Diese können bis zum Schulverweis führen.

     

Wer ohne besondere Erlaubnis einer Lehrkraft auf dem Schulgelände ein Handy, einen MP3-Player oder andere elektronische Unterhaltungsmedien benutzt, muss das Gerät abgeben. Die Eltern holen es im Sekretariat wieder ab.

 

Stand: 24.04.2013