Abi nach 12 oder 13 Jahren (20.01.10)


Neuer Erlass zum "Turbo"-Abi an Gesamtschulen ist vielen ein Rätsel

Stader Tageblatt, 20.1.10

LANDKREIS. Die Diskussion um die Konsequenzen des Erlasses des Kultusministeriums zur Umsetzung des Abiturs nach zwölf Jahren hat viele Menschen ratlos zurückgelassen. Die Auswirkungen der Detailregelungen des Turbo-Abiturs an Integrierten Gesamtschulen (IGS) wurden unterschiedlich bewertet.

Falsch sind Meldungen, dass die Gesamtschulen zwischen dem Abitur nach zwölf und nach dreizehn Jahren, beziehungsweise nach acht und neun Jahren plus die vier Jahre Grundschule wählen könnten. Sie müssen beides anbieten.

Gerhardt Hildebrandt ist Leiter der Integrierten Gesamtschule in Wilhelmshaven und Vorsitzender der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule für Niedersachsen. "Wenn man akzeptiert, dass es ein Gesetz gibt, dass das Abitur nach acht Jahren verordnet, dann gibt es im Erlass positive Dinge", sagt er und bestätigt damit das Urteil Jörg Moser-Kollendas, Leiter der Planungsgruppe für die Einrichtung der IGS Stade.

Der hatte am Sonnabend im TAGEBLATT eine ähnliche Einschätzung abgegeben. Positiv ist aus Sicht der Experten, dass der Erlass den gemeinsamen Unterricht bis einschließlich Klasse acht in vielen Fächern zulässt und den Schulen vor Ort viele eigene Entscheidungen zubilligt.

Ab Klasse sieben wird an der IGS Englisch und Mathematik nach Leistung in A-, B- oder C-Kursen unterrichtet. In Klasse acht kommen Deutsch und die Naturwissenschaften dazu. Ab Klasse neun wird komplett differenziert.

Hildebrandt bringt einen weiteren Gedanken in die Diskussion. "Wenn das Doppelabitur durch ist und sich die kontroverse Diskussion um das Turbo-Abitur beruhigt hat, wäre es ein entscheidender Nachteil für die IGS, wenn sie das Abitur nach zwölf Jahren nicht anbieten könnte." (kw)

 


 

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Erlass sorgt für Gleichbehandlung

Dürfen Integrierte Gesamtschulen (IGS) in Niedersachsen das Abitur auch nach dreizehn Jahren anbieten?

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass das Abitur nach zwölf Jahren gemacht wird. Schüler, die auf der Integrierten Gesamtschule A- und B-Kursen besuchen, können allerdings das Abitur nach dreizehn Jahren machen. Damit sind die Integrierten Gesamtschulen mit den Haupt- und Realschulen gleichgestellt. Der neue Erlass sorgt für eine Gleichbehandlung der Schulformen.

Was ist an den Regelungen im Erlass jetzt wirklich neu?

Im Grunde war alles, was jetzt diskutiert wird, bereits im Herbst 2009 bekannt. Das hat unsere Fraktion auf vielen Veranstaltungen auch immer so gesagt. Aber anscheinend muss etwas erst einmal schwarz auf weiß aufgeschrieben werden, damit die Leute es glauben. Wir gehen jetzt mit dem Erlass in das Anhörungsverfahren, das am 26. Februar endet, und ich hoffe, dass eine sachliche Diskussion möglich ist.

Ist die CDU/FDP-geführte Landesregierung jetzt den IGS-Befürwortern ein Stück entgegengekommen oder nicht?

Uns geht es darum, die eigenverantwortliche Schule vor Ort zu stärken und nicht darum, die IGS kaputt zu machen. Die Integrierte Gesamtschule soll ein ergänzendes Angebot zum dreigliedrigen Schulsystem sein. Es soll die anderen Schulformen aber auch nicht verdrängen.