Bildungsgänge


Eine Schule – Alle Bildungsgänge
In der IGS entfällt die Trennung der herkömmlichen Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Damit fällt die Entscheidung für eine Schullaufbahn nicht mehr nach Klasse 4, sondern richtet sich nach der individuellen Lernentwicklung.
Alle Abschlüsse können erreicht werden: Vom Förderschulabschluss bis zum Abitur nach 13 Jahren.
 
In Niedersachsen liegt die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine IGS ohne Abschluss verlassen, unter 2%. Im gegliederten Schulsystem ist der Anteil der Abgänger ohne Schulabschluss um ein Vielfaches höher. Einige IGSn schaffen es sogar seit Jahren, dass niemand die Schule ohne Abschluss verlässt. Das ist auch unser Ziel!

Abschlüsse gehen mit zentralen Abschlussprüfungen einher: Diese sind landeseinheitlich für alle Schulen. In der IGS werden die gleichen Zentralabitur-Aufgaben gestellt wie an den Gymnasien. Auch die Abschlussarbeiten in den Jahrgängen 9 und 10 sind landeseinheitlich.

 

Voraussetzungen für die Abschlüsse in der IGS

 

Jahrgang 9: Förderschul-Abschluss (AVO-Sek I)

  • Mindestanforderungen erfüllt (= ausreichende Leistungen in allen Fächern)
  • Zentrale schriftliche Abschlussprüfung in Deutsch und Mathematik
  • Mündliche Prüfung in einem weiteren Fach nach Wahl

 

Jahrgang 9: Hauptschul-Abschluss (AVO-Sek I)

  • Mindestanforderungen erfüllt (ausreichende Leistungen in allen Fächern; Zweite Fremdsprache wird nicht berücksichtigt)
  • Zentrale schriftliche Abschlussprüfungen in Deutsch und Mathematik
  • Mündliche Prüfung in einem weiteren Fach nach Wahl

 

Jahrgang 10: Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss (AVO-Sek I)

  • Mindestanforderungen erfüllt (ausreichende Leistungen in allen Fächern; Zweite Fremdsprache wird nicht berücksichtigt)
  • Zentrale schriftliche Abschlussprüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Mündliche Prüfungen in Englisch und in einem weiteren Fach nach Wahl

 

Beispiel:

Fächer mit Fachleistungsdifferenzierung

 

Weitere Fächer

Deutsch            

G 4

Religion

4

Mathe        

G 4

Gesellschaftslehre

4

Englisch            

G 4

Sport

4

Naturwissenschaften          

G 4

Musik

4

 

Kunst

4

AWT

4

WPK

4

 

Jahrgang 10: Sekundarabschluss I – Realschulabschluss (AVO-Sek I)

  • Mindestanforderungen in allen Fächern erfüllt (mindestens ausreichende Leistungen)
  • 2 E-Kurse mindestens ausreichend
  • G-Kurse mindestens befriedigend
  • 2 x mindestens befriedigend in Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
  • Zentrale schriftliche Abschlussprüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Mündliche Prüfungen in Englisch und in einem weiteren Fach nach Wahl

 

Beispiel:

 

Fächer mit Fachleistungsdifferenzierung

 

Weitere Fächer

Deutsch            

E 4

Religion

3

Mathe        

E 4

Gesellschaftslehre

3

Englisch            

G 3

Sport

4

Naturwissenschaften          

G 3

Musik

4

 

Kunst

4

AWT

4

WPK

4

 

Jahrgang 10: Erweiterter Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch der Oberstufe) (AVO-Sek I)

  • Mindestanforderungen in allen Fächern erfüllt (mindestens ausreichende Leistungen)
  • 3 E-Kurse mindestens befriedigend
  • 1 E-Kurs mindestens ausreichend od. 1 G-Kurs mindestens gut
  • Durchschnittlich befriedigend (= 3,0)  in allen weiteren Fächern
  • Zentrale schriftliche Abschlussprüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Mündliche Prüfungen in Englisch und in einem weiteren Fach nach Wahl

 

Beispiel:

Fächer mit Fachleistungsdifferenzierung

 

Weitere Fächer

Deutsch            

E 3

Religion

3

Mathe        

E 3

Gesellschaftslehre

3

Englisch            

E 3

Sport

3

Naturwissenschaften          

E 4

Musik

2

 

Kunst

2

AWT

4

2. Fremdsprache

4

 

Durchschnitt

3,0

 

Nähere Hinweise zu den Abschlüssen in der Sekundarstufe I finden Sie hier.

 

Jahrgang 12 / 13: Fachhochschulreife (schulischer Teil)

  • Erfüllung der Belegungsverpflichtungen und definierte Leistungen in der Qualifikationsphase nach der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK).

 

Jahrgang 13: Abitur (Allgemeine Hochschulreife)

  • Erfüllung der Belegungsverpflichtungen und definierte Leistungen in der Qualifikationsphase nach der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK).